In der einjährigen Ausbildung erwerben Sie Kompetenzen um pflegebedürftigen Menschen bei ihren Aktiviäten des täglichen Lebens zu unterstützen. Nach erfolgreichem Abschluss erwerben Sie die Berufsbezeichnung staatlich geprüfte Pflegefachhelferin / staatlich geprüfter Pflegefachhelfer, und können in der Akutpflege, Langzeitpflege und ambulanten Pflege arbeiten. Zudem haben Sie die Möglichkeit die Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann in verkürzter Form zu absolvieren.
Im Rahmen der Ausbildung erhalten Sie 700 Std. theoretischen Unterricht und 850 Std. praktische Ausbildung im stationären Bereich im Krankenhaus und in der ambulanten Pflege.
Die Unterrichtsfächer Grundpflege, Krankheitslehre, Anatomie und Physiologie, Kommunikation und Sozialkunde etc. vermitteln Ihnen ein umfangreiches Wissen, das Sie in der Pflegepraxis nutzen können.
Während der praktischen Ausbildungseinsätze erlernen Sie wie man eine geplante Grundpflege von pflegebedürftigen Menschen fachlich qualifiziert umsetzt. Sie unterstützen Menschen mit Pflegebedarf bei der Körperpflege, beim Kleiden, bei der Lageveränderung im Bett, beim Aufsitzen, Aufstehen und Laufen. Sie erlernen wie man zum Beispiel vorbeugende Pflegemaßnahmen durchführt, um Wundliegen, eine Lungenentzündung oder eine Thrombose zu vermeiden. Die Teams der Einsatzstellen und qualifizierte Praxisanleiter*innen leiten Sie an und zeigen Ihnen, wie Sie pflegebedürftige Menschen kompetent pflegen, wie Sie ihnen Ihre Pflegemaßnahmen erklären und wie sie Bezugspersonen einbeziehen.
Die Lehrerinnen und Lehrer der Berufsfachschule begleiten Sie durch die Ausbildung. Sie besuchen Sie auch im Praxiseinsatz.
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen, - einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung.
Nach der Ausbildung können Sie im Krankenhaus, in der stationären Altenhilfe, in der ambulanten Pflege, in Rehabilitationskliniken oder in der Privatpflege arbeiten. Mit dem Abschluss erwerben Sie die Zugangsberechtigung zur dreijährigen Pflegeausbildung. Sie können auch mit dem Erwerb einer Zusatzqualifikation (Fachkundelehrgang 1) sich zur Fachassistentin für die Zentralsterilisation weiterbilden.
In der einjährigen Ausbildung in der Pflegefachhilfe (Krankenpflege) an der Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe werden grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten zur Mithilfe bei der qualifizierten Pflege kranker Menschen vermittelt. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Berufsbezeichnung staatliche geprüfte Pflegefachhelferin (Krankenpflege) oder staatliche geprüfter Pflegefachhelfer (Krankenpflege) verliehen.