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Qualität & Patientensicherheit

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Akte für Gesundheitsdokumente. Die ePA ist ein Angebot Ihrer Krankenkasse. Wir als Krankenhaus können – sofern Sie nicht widersprechen – medizinische Dokumente im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben mit der ePA nutzen. Die ePA hilft dabei, medizinische Informationen sicher zu bündeln und – wenn Sie das möchten – für die Behandlung verfügbar zu machen.

Die elektronische Patientenakte (ePA) – Was ist das?

Einrichtung, Verwaltung (z. B. App) und Support zur ePA erfolgen durch Ihre Krankenkasse bzw. die dafür vorgesehenen Ombudsstellen. Da sich Details zur ePA (z. B. Funktionsumfang, Fristen, Widerspruchsmöglichkeiten) weiterentwickeln können, verlinken wir für die jeweils aktuellsten und verbindlichen Informationen auf zentrale Stellen:

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) - ePA für alle

Gematik – ausführliche Erklärung zur ePA

Bitte informieren Sie sich auch direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Was bedeutet die ePA für Ihren Aufenthalt bei uns?

  • Wir sind als Krankenhaus Teilnehmer der ePA im Gesundheitssystem.
  • Sie entscheiden, ob und in welchem Umfang die ePA genutzt werden kann (z. B. über Zugriffsrechte).
  • Die Einrichtung und Verwaltung der ePA (z. B. Zugang, Einstellungen, Widerspruch) erfolgt in der Regel über Ihre Krankenkasse bzw. die dafür vorgesehenen Ombudsstellen oder direkt über Ihre App.
  • Weitere Informationen zur Nutzung Ihrer Daten bei uns im Haus finden Sie in der Patienteninformation (Download rechts)
  • Für allgemeine Fragen oder Fragen zur App ist Ihre Krankenkasse zuständig.

Die ePA in der München Klinik – so läuft es für Sie ab

1. Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

Wenn Sie in die München Klinik kommen – z. B. in die Notaufnahme, zur Ambulanz oder zur stationären Aufnahme – wird Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingelesen. Damit wird sichtbar, dass Sie aktuell Patient*in der München Klinik sind und der sichere Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte (ePA) ermöglicht.

Hinweis zu Zugriffsbeschränkungen
Sollten Informationen Ihrer ePA zum Zeitpunkt der Aufnahme in unserer Einrichtung für uns nicht sichtbar sein, da unser Zugriff beschränkt ist, weisen wir auf Folgendes hin: Werden diese Informationen zu einem späteren Zeitpunkt für uns sichtbar gemacht, erhalten wir darüber keine Benachrichtigung und können diese daher nicht im Behandlungsprozess berücksichtigen.

2. Zugriff auf Ihre ePA

Nach dem Einlesen der eGK kann das medizinische Fachpersonal – im gesetzlichen Rahmen – auf die für Ihre Behandlung relevanten Informationen in Ihrer ePA zugreifen, zum Beispiel frühere Entlassbriefe, Befunde, Laborwerte oder Medikationsübersichten. Behandlungsrelevante Daten werden dabei bei Bedarf in unsere internen Systeme übernommen und dort gespeichert. Möchten Sie dies nicht, können Sie unserer Klinik über Ihre App oder über die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse die Befugnis entziehen.

3. Nutzung für Ihre Behandlung

Durch die ePA erhalten die Behandlungsteams der München Klinik einen schnellen Überblick über wichtige Vorinformationen. So können Untersuchungen und Therapien besser aufeinander abgestimmt, Zusammenhänge leichter erkannt und doppelte oder unnötige Untersuchungen eher vermieden werden.

4. Dokumente aus der München Klinik in Ihrer ePA

Nach Ihrem Aufenthalt stellt die München Klinik wichtige Behandlungsdokumente – etwa Entlassbriefe und Arztbriefe – in Ihre ePA ein, sofern Sie dem nicht widersprochen haben. Dazu müssen Sie uns nicht auffordern. Wir erledigen dies automatisch für Sie. Diese Unterlagen stehen Ihnen dann digital zur Verfügung und können bei weiteren Behandlungen von Ihnen oder anderen Behandler*innen genutzt werden.

Wenn Sie keine Datenspeicherung und -übermittlung wünschen
Sollten Sie eine Übermittlung und Speicherung dieser Informationen in Ihrer ePA nicht wünschen, werden wir diese selbstverständlich nicht vornehmen. Bitte teilen Sie uns dies mit!

FAQ – Häufige Fragen zur EPA