Sie können den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts beim Finanzamt vorlegen. Als Buchungsbestätigung können z.B. dienen: Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder eine gesonderte Bestätigung des Kreditinstitutes.
Zusätzlich zur Buchungsbestätigung müssen Sie die auf der Rückseite des Einzahlungsbelegs aufgedruckten Angaben zum Freistellungsbescheid vorlegen.