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Komfort- und Wahlleistungen Neuperlach

Komfort- und Wahlleistungen für Sie

Wir möchten Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich gestalten. Über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus bieten wir Ihnen deshalb verschiedene Wahlleistungen an. Mit besonderen Serviceleistungen und einem komfortablen Ambiente möchten wir zu Ihrem Wohlbefinden beitragen. Im medizinischen Bereich können Sie wahlärztliche Leistungen, die so genannte „Chefarztbehandlung“ wählen.

Komfort- und Wahlleistungen wahrnehmen

Jede Patientin, jeder Patient kann Wahlleistungen in Anspruch nehmen, sofern es die Belegungssituation zulässt. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit Ihnen.

Wenn Sie es wünschen, rechnen wir die erbrachten Wahlleistungen auch direkt mit Ihrer Privat- oder Zusatzversicherung ab. Falls Sie unsicher sind, welche Leistungen Ihre Versicherung abdeckt, informieren Sie sich bitte vor Ihrem Krankenhausaufenthalt bei Ihrem Versicherer.

Unser Tipp:
Fragen Sie bei Ihrer Aufnahme unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Patientenaufnahme, welche Wahlleistungen für Sie verfügbar sind.

Kontakt, persönliche Beratung

Sie werden im Rahmen der Terminvergabe über die Wahlleistungsmöglichkeiten im Haus aufgeklärt. Sollten Sie zu Einzelheiten noch Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Chefarztsekretariate gerne zur Verfügung.

Wahlleistung Unterkunft

Außer einer guten medizinischen Versorgung, hilft auch ein gutes Wohlbefinden dabei, schnell wieder auf die Beine zu kommen. Hier finden Sie unsere Komfort-Extras wie Einzelzimmer und weitere Services.

Mehr zu Komfort und Service

Wahlärztliche Leistungen

Sichern Sie sich die Behandlung und Betreuung durch unsere Chefärztinnen und Chefärzte (Wahlärzte) oder eine Behandlung unter der ärztlichen Aufsicht des Wahlarztes.

Mehr zu ärztlichen Wahlleistungen

Begleitpersonen + weitere Extras

Manchmal möchte man im Krankenhaus nicht alleine sein und Sie möchten ein Kind oder einen Angehörigen begleiten? Wenn wir genügend freie Betten haben, kann jemand aus Ihrer Familie bei Ihnen sein.

Mehr zu diesen Services

Mehr Ruhe und Privatsphäre: Ihr Zimmer mit Komfort-Paket!

Außer einer guten medizinischen Versorgung, hilft auch ein gutes Wohlbefinden dabei, schnell wieder auf die Beine zu kommen. Deshalb haben Sie bei uns die Auswahl: Möchten Sie Ihren Aufenthalt bei uns lieber in einem 1-Bett oder 2-Bett-Zimmer verbringen? Dazu gehören je nach Kategorie auch weitere Komfortleistungen, z. B. Ihre persönliche Tageszeitung oder eine hochwertige Menüauswahl (Speisekarte)!

Preise für 1-Bett und 2-Bett Zimmer
Unterbringung in einem 1-Bett Zimmer 110,00 € pro Tag
Unterbringung in einem 2-Bett Zimmer 60,00 € pro Tag

Die angebotenen Zusatzleistungen sind je nach Fachabteilung unterschiedlich und können nur bei Verfügbarkeit angeboten werden.

Die wahlärztliche Behandlung: Unsere Experten sind für Sie da!

Selbstverständlich werden Ihnen auch ohne den Abschluss einer Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen alle medizinisch erforderlichen Leistungen zuteil, jedoch richtet sich dann die Person des behandelnden Arztes/ der Ärztin ausschließlich nach der medizinischen Notwendigkeit.

Legen Sie Wert auf eine Chefarztbehandlung bzw. auf die besondere fachliche Qualifikation und Erfahrung unserer liquidationsberechtigten Ärztinnen und Ärzte und deren ständige ärztliche Vertreter, einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen und Behandlungen auch außerhalb des Klinikums, so können Sie sich dies durch die Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen sichern.

Wenn Sie sich für diese Möglichkeit interessieren, sprechen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitte an. Sie werden Sie bei der Patientenaufnahme oder im Chefarztsekretariat der behandelnden Fachklinik gerne beraten.

Wahlleistungsvereinbarung

Mit einer Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen sichern Sie sich die Behandlung und Betreuung durch unsere Chefärztinnen und Chefärzte (Wahlärzte) oder eine Behandlung unter der ärztlichen Aufsicht des Wahlarztes nach fachlicher Weisung von einem nachgeordneten Arzt.

Im Falle einer unvorhersehbaren Verhinderung des Wahlarztes übernimmt Ihre Behandlung der in der Wahlleistungsvereinbarung benannte ständige ärztliche Vertreter des Wahlarztes. Dabei erstreckt sich die Wahlleistungsvereinbarung nicht nur auf alle an der Behandlung beteiligten Abteilungen, sondern auch auf ärztlich geleitete Einrichtungen außerhalb des Klinikums.

Für den Fall, dass die Chefärztin/ der Chefarzt zum Zeitpunkt Ihrer geplanten Aufnahme „vorhersehbar“ verhindert ist, besteht die Möglichkeit, eine Vertretervereinbarung zwischen Ihnen und dem Klinikum bzw. der Chefärztin/dem Chefarzt zu schließen.

Abrechnung wahlärztlicher Leistungen
Die Abrechnung wahlärztlicher Leistungen erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ). Die Kosten beziehen sich immer auf den tatsächlichen Schwierigkeitsgrad und den Zeitaufwand der einzelnen Leistung. Sie können deshalb erst nach der erbrachten Leistung berechnet werden.

Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung bedeuten kann. Bei jeder Inanspruchnahme von Wahlleistungen sind Sie als Selbstzahler zur Entrichtung des Entgelts verpflichtet. Bitte prüfen Sie deshalb, ob Ihre private Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfe diese Kosten übernimmt.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen gerne an das Chefarztsekretariat der behandelnden Fachklinik.

Begleitpersonen und weitere Zusatzleistungen

Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson

Während Ihres Aufenthaltes besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Begleitperson mit aufzunehmen. Da wir in diesem Fall das zweite Bett in Ihrem Zimmer nicht belegen können, bitten wir um Verständnis, dass wir diese Wahlleistung nur anbieten können, wenn dieses Bett nicht zur Patientenversorgung benötigt wird.
Preise: Begleitung eines volljährigen Patienten 103,69 € pro Tag, Begleitung eines minderjährigen Patienten 28,79 € pro Tag.

Weitere Dienstleistungen

Dolmetscher-Service
Wir vermittel Ihnen gern einen professionellen Dolmetscher in den Sprachen Englisch, Arabisch und Russisch. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei unseren Kolleg*innen vom International Service.

FAQ - Häufige Fragen und Informationen rund um Wahlleistungen

Was sind Wahlleistungen?

Wahlleistungen sind zusätzliche, über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Leistungen, die zwischen Ihnen als Patient/in und dem Klinikum und/oder der Chefärztin/dem Chefarzt vereinbart und bezahlt werden. Sie umfassen sowohl ärztliche Leistungen (Wahlärztliche Leistung), wie etwa die Behandlung durch die Chefärztin/den Chefarzt, als auch nichtärztliche Leistungen, wie zum Beispiel die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer (Wahlleistung Unterkunft) oder weitere Dienstleistungen.

Die Wahlleistung Unterkunft

Die Wahlleistung Unterkunft bezieht sich auf die Unterbringung sowie Komfort- und Serviceleistungen, die sich positiv auf Ihre Genesung auswirken können. So können Sie beispielsweise (abhängig von der aktuellen Zimmerbelegung und je nach Klinikum unterschiedlich) ein 1-Bett-/2-Bett-Zimmer (Standard) oder ein 1-Bett-/2-Bett-Zimmer mit gehobener Ausstattung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus erwarten Sie, ebenso je nach Klinikum unterschiedlich, verschiedene Komfortleistungen und Serviceangebote. 

Ich bin gesetzlich versichert, kann ich trotzdem Wahlleistungen in Anspruch nehmen?

Ja, das können Sie. Als Selbstzahler können Sie alle gewünschten Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit Ihnen.

Wahlärztliche Leistungen

Wahlärztliche Leistungen beinhalten die medizinische Behandlung exklusiv durch die Chefärztin/den Chefarzt oder einen in der Wahlleistungsvereinbarung benannten bzw. mit ihnen schriftlich vereinbarten Stellvertreter oder eine Stellvertreterin.

Wahlleistung Begleitperson

Die Unterbringung und Verpflegung einer medizinisch nicht notwendigen Begleitperson ist ebenfalls eine Wahlleistung. Diese ist auf Anfrage möglich, sie ist aber abhängig von der Belegung des Klinikums. Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit, Ihnen einen vereidigten Dolmetscher zur Seite zu stellen.

Wer bezahlt für die Wahlleistung?

Bitte klären Sie im Vorfeld Ihres stationären Aufenthalts wenn möglich mit Ihrem Versicherungsträger ab, welche Leistungen von der Versicherung übernommen werden. Bei voll privatversicherten Patienten werden häufig alle Kosten übernommen (Ausnahme: Basis- oder Standardtarif). Bei privaten Zusatzversicherungen empfiehlt sich ein Blick in den Versicherungsvertrag um sicherzustellen, dass alle Leistungen übernommen werden.

Ihre Frage bleibt unbeantwortet?

Wenden Sie sich gerne an unser Team der Patientenaufnahme (Kontaktdaten oben auf dieser Seite) oder an die jeweiligen Chefarztsekretariate.

Services zum Aufenthalt im Überblick